Entstehung der Waldinteressenten

 

Liebe Besucher dieser Webseite,

 

immer häufiger werden wir gefragt, wie die Waldinteressenten überhaupt entstanden sind und welche Gemeinschaftsform sie darstellen.

 

Unsere Chronik wird Ihnen vielleicht schon ein paar Fragen beantworten können. Die Chronik beinhaltet auch noch das ehemalige Statut (die Satzung) aus dem Jahre 1907. Auf jeden Fall wurde im 18. und 19. Jahrhundert  der Staatswald aufgrund von eingeräumten privaten Nutzungsrechten der Bürger für Brennholz und landwirtschaftliche Nutzung der bäuerlichen Kleinbetriebe  übermäßig genutzt, was einer nachhaltigen Forstwirtschaft, wie wir sie heute kennen, nicht dienlich war. Da die preußischen Beamten mit den Nutzungsrechten der Dorfbewohner an dem staatlichen Wald nicht einverstanden waren, wurde den sogenannten Nutzungsberechtigten ein Teil des Waldes, der heutige Interessentenwald, zu gemeinschaftlicher Nutzung übergeben. Die Teilung des Waldes geschah am 13. Mai 1870. Allerdings bleibt die Frage offen, wie das frühere Nutzungsrecht überhaupt erworben oder vergeben wurde. Aus unbekannten Gründen waren einige Einwohner nicht im Besitz eines Nutzungsrechts am staatlichen Wald und konnten demzufolge auch nicht Miteigentümer der nach Preußischem Gesetz gegründeten Waldinteressenten werden.

 

Für ein allgemeineres Bild der Waldinteressentenschaften bieten wir hier verschiedene Links zu  anderen Quellen aus dem Internet an:

 

Die Waldinteressentenschaft

 

Waldgenossenschaft

 

Beschreibung / Erklärungen zum Preußischen Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen

 

Preußische Gesetzessammlung / Preußen

 

Die Zeitschrift "Der Bürger im Staat" nimmt im dritten Kapitel von "Der Deutsche Wald" Stellung zur sozialgeschichtlichen Bedeutung des Waldes im 18. und 19. Jahrhundert. Diese Info ist auch sehr aufschlussreich im Hinblick auf die Waldinteressentenschaften. Wenn Sie den kompletten Beitrag lesen wollen, können Sie sich hier auch alle Kapitel als PDF herunterladen.

 

Die hier gegebenen Informationen erheben trotz sorgfältiger Recherche nicht den Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Unsere heutige Satzung ist der Zeit entsprechend aus einer Mustersatzung des Hessischen Waldbesitzerverbandes abgeleitet und kann auch hier auf unserer Webseite nachgelesen werden.