Entstehung der Waldinteressenten
Liebe Besucher dieser
Webseite,
immer häufiger werden
wir gefragt, wie die Waldinteressenten überhaupt entstanden sind und welche
Gemeinschaftsform sie darstellen.
Unsere Chronik wird
Ihnen vielleicht schon ein paar Fragen beantworten können. Die Chronik
beinhaltet auch noch das ehemalige Statut
(die Satzung) aus dem Jahre 1907. Auf jeden Fall wurde im 18. und 19.
Jahrhundert der Staatswald aufgrund von
eingeräumten privaten Nutzungsrechten der Bürger für Brennholz und
landwirtschaftliche Nutzung der bäuerlichen Kleinbetriebe übermäßig genutzt, was einer nachhaltigen
Forstwirtschaft, wie wir sie heute kennen, nicht dienlich war. Da die
preußischen Beamten mit den Nutzungsrechten der Dorfbewohner an dem staatlichen
Wald nicht einverstanden waren, wurde den sogenannten Nutzungsberechtigten ein
Teil des Waldes, der heutige Interessentenwald, zu gemeinschaftlicher Nutzung
übergeben. Die Teilung des Waldes geschah am 13. Mai 1870. Allerdings bleibt
die Frage offen, wie das frühere Nutzungsrecht überhaupt erworben oder vergeben
wurde. Aus unbekannten Gründen waren einige Einwohner nicht im Besitz eines
Nutzungsrechts am staatlichen Wald und konnten demzufolge auch nicht
Miteigentümer der nach Preußischem Gesetz gegründeten Waldinteressenten werden.
Für ein allgemeineres
Bild der Waldinteressentenschaften bieten wir hier verschiedene Links zu anderen Quellen aus dem Internet an:
Beschreibung / Erklärungen zum Preußischen Gesetz über gemeinschaftliche
Holzungen
Preußische Gesetzessammlung / Preußen
Die Zeitschrift
"Der Bürger im Staat" nimmt im dritten Kapitel von "Der Deutsche
Wald" Stellung zur sozialgeschichtlichen Bedeutung des Waldes im 18. und 19.
Jahrhundert. Diese Info ist auch sehr aufschlussreich im Hinblick auf die
Waldinteressentenschaften. Wenn Sie den kompletten Beitrag lesen wollen, können
Sie sich hier
auch alle Kapitel als PDF herunterladen.
Die hier gegebenen
Informationen erheben trotz sorgfältiger Recherche nicht den Anspruch auf
Richtigkeit oder Vollständigkeit. Unsere heutige Satzung ist der Zeit
entsprechend aus einer Mustersatzung des Hessischen Waldbesitzerverbandes
abgeleitet und kann auch hier auf unserer Webseite nachgelesen werden.